Veranstaltungen

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27. März 2023 Baubeginn Paddle Court

Errichtung Fundament

anschließend Aufstellung der Padel-Anlage incl. Flutlicht

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29.04.2023 ab 13:30

Saisoneröffnungstunier – zwangloses mit wechselnden Partnern

Doppeltunier – für Essen und Trinken ist gesorgt

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06.05.2023 ab 13:30

Eröffnung des Paddle Court – auch hier ist für Essen und Trinken gesorgt!

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Donnerstag 22.06.2023

Terra Wortmann Open in Halle

Anmeldung bei bei Lea lea.reutter98@gmail.com

Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 20.03.2023

Beginn:19.00 h

Anwesend: 24 stimmberechtigte Mitglieder und  4 Vorstandsmitglieder

  1. Begrüßung

durch den 1. Vorsitzenden Dirk Oellers , der gleichzeitig die                               Beschlussfähigkeit feststellte. Die Rechtzeitigkeit der Einladung zur Jahreshauptversammlung wurde ebenfalls festgestellt.

Herr Oellers gab einen Rechenschaftsbericht über die Sanierungsarbeiten und informierte über den Bau des Padelplatzes.

Mit Beginn des Jahres 2023 hat laut aktueller Bestandsaufnahme der TC Union 320 Mitglieder, davon 121 Jugendliche. Herr Oellers stellt fest, dass die Mitgliederzahl ansteigend ist.

  1. Bericht über die Sanierungsarbeiten

Herr Oellers erstattete den Bericht über die erfolgten umfangreichen Sanierungsarbeiten (Außenplätze, Sanitäranlagen, Halle).

  • Bericht über den Bau des Padelplatzes

Der Bau des Padelplatzes, der in der letzten Jahreshauptversammlung beschlossen wurde, beginnt am 27.03.203.

  1. Bericht des Sportwartes Peter Lenz
  2. die 1. Damenmannschaft spielt in der kommenden Saison in der 2, Bundesliga
  3. die Herren 30 spielen in der Bundesliga
  4. Gleichzeitig spricht Peter Lenz seinen Dank an die jeweiligen Mannschaftsführer aus;
  • Bericht des Kassenwartes Michael Schade
  • Es konnte eine positive Bilanz erzielt werden.
  • Es  wurden alle ausstehenden Beiträge und Hallen-Abos entrichtet;

6. Bericht der Kassenprüferinnen (Christine Hufnagel und Andrea Vahle):

  • Die Buchungen sind ordnungsgemäß belegt worden, so dass es keine Beanstandungen gab.
  • Sie bedankten sich bei Michael Schade für seine gute Arbeit und empfahlen die Entlastung des Vorstands.

7.  Entlastung und Neuwahlen  des Vorstandes:

  • Dirk Oellers bat Dr. Andreas Heilborn, die Entlastung des Vorstandes und die Wahl des 1. Vorsitzenden vorzunehmen.
  • Herr Dr. Heilborn würdigte die Arbeit des gesamten Vorstandes, die sich in vielen Bereichen als sehr positiv  bemerkbar gemacht hat.
  • Herr Dr. Heilborn empfahl der Mitgliederversammlung, den Vorstand zu entlasten. Anschließend wurde die Entlastung des Vorstandes einstimmig    angenommen!
  • Dann wurde Dirk Oellers (einziger Kandidat) mit einer Enthaltung und 27 Ja Stimmen zum 1. Vorsitzenden gewählt. Herr Oellers nahm die Wahl an.
  • Zum 2. Vorsitzenden wurde Manfred Leuer (einziger Kandidat) mit einer Enthaltung und 27 Ja Stimmen gewählt. Herr Leuer nahm die Wahl an.
  • Zum Sportwart wurde Peter Lenz (einziger Kandidat) mit einer Enthaltung und 27 Ja Stimmen gewählt.
  • Zum Kassenwart wurde  Michael Schade (einziger Kandidat) mit einer Enthaltung und 27 Ja Stimmen gewählt. Herr Schade nahm die Wahl an.
  • Zur  Schriftführerin wurde Tina Kötter (einzige Kandidatin) mit einer Enthaltung und 27 Ja Stimmen gewählt. Frau Kötter nahm die Wahl an.
  • Breitensportwartinnen bleiben Deborah Döring und Ria Dörnemann;
  • Stefan Jentschke bleibt Hallenwart

9. Ergebnisse der Mitgliederbefragung

          Daniel Schulze zur Verth stellte die Ergebnisse vor.

10. Thomas Heilborn Stiftung

Herr Oellers stellte die Stiftung vor. Mit einer ersten Auszahlung kann dieses Jahr gerechnet werden.

11. Verschiedenes

Die überwiegende Anzahl der anwesenden Mitglieder wünschte die Einführung eines digitalen Buchungssystems auch für die Außenplätze. Das war auch ein vielfältig geäußerter Wunsch in der Mitgliederbefragung. Herr Oellers erklärte, er werde das in die Wege leiten.

12. Satzung

  • Herr Oellers erklärte, dass die am 26.02.2018 beschlossene Satzung vom Amtsgericht beanstandet worden ist. Sie soll daher und mit weiteren Änderungen angepasst und insgesamt neu gefasst werden:

1.       § 10 Satz 1 der Satzung lautet:

„Die ordentliche Hauptversammlung tritt jährlich einmal zusammen, ferner außerordentlich auf Antrag des Vorstandes oder auf schriftlichen Antrag von mindestens 20% der wahlberechtigten Mitglieder“

Das Wort „wahlberechtigten“ ist zu streichen.

Außerdem sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:

2.       § 2 soll wie folgt geändert werden:

§ 2 lautet:

Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Tennissports. Der Verein ist frei von politischen, religiösen und rassistischen Bindungen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Vorgeschlagene neue Fassung:

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die mittelbare und unmittelbare Förderung des Tennissports sowie der Jugendarbeit. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Ermöglichung des aktiven Betreibens des Tennissports (z.B. auch Padel-Tennis, Beach-Tennis und Rollstuhl-Tennis) verwirklicht.

Der TC Union Münster distanziert sich von jeglicher Form von Gewalt und duldet diese nicht im Verein.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3.       In § 8 soll bzgl. der Beitragszahlung folgender Satz aufgenommen werden:

Die Mitglieder sind verpflichtet, Bankeinzugsermächtigung zu erteilen und aufrechtzuerhalten.

4.       § 9 der Satzung (Organe des Vereins) soll wie folgt ergänzt werden:

hh) bis zu 3 Beisitzer, wovon maximal 2 Beisitzer während der Wahlperiode durch den Vorstand kooptiert werden können. Deren Amtszeit endet spätestens mit den turnusgemäßen Neuwahlen zum Vorstand.

5.       § 10 der Satzung ist demgemäß um folgenden Satz zu ergänzen:

Eine weitere Ausnahme besteht in Bezug auf die Wahl von maximal 2 Beisitzern (hier § 9 hh).

6.       In § 7 der Satzung soll das passive Wahlrecht von 25 Jahre auf 18 Jahre verringert werden, so dass es heißen soll:

Wahlfähig sind alle wahlberechtigten Mitglieder, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet und dem Verein mindestens zwei Jahre als aktives Mitglied angehört haben.

7.       In § 7 der Satzung ist demgemäß folgender Satz zu streichen:

Der Jugendwart kann jünger sein, jedoch muss er wahl- und abstimmungsberechtigt sein.

8.       § 10 der Satzung (Mitgliederversammlung) soll wie folgt ergänzt werden:

Die Mitgliederversammlung kann auch in virtueller oder hybrider Form durchgeführt werden. Bei der Durchführung einer virtuellen Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand zu gewährleisten, dass Wortbeiträge der Mitglieder möglich sind und den anderen Teilnehmern/innen zugänglich gemacht werden. Bei der Durchführung einer hybriden Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand zu gewährleisten, dass Wortbeiträge der virtuell teilnehmenden Mitglieder möglich sind und den physischen und virtuellen Teilnehmern/innen zugänglich gemacht werden. Virtuell teilnehmende Mitglieder werden bei der Stimmabgabe in gleicher Form berücksichtigt. Der Vorstand verschickt die Zugangsdaten zur virtuellen Teilnahme an einer virtuellen oder hybriden Mitgliederversammlung 5 Tage vor dem Termin der

Mitgliederversammlung an die virtuell teilnehmenden Mitglieder per E-Mail in einfacher Form. Der Betreff der E-Mail enthält die Formulierung „Zugangsdaten zur Mitgliederversammlung am XX(Tag).XX(Monat).XXXX(Jahr)“.

9.       Als Annex zur Satzung soll folgender Satz eingefügt werden:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet, diese sind jedoch geschlechtsneutral zu verstehen.

Zur näheren Information ist die Satzung in der alten und vorgeschlagenen neuen Fassung mit den entsprechenden Änderungen mit der Einladung zur Jahreshauptversammlung verschickt worden.

  • Es wurde sodann abgestimmt. Die Satzungsänderung wurde einstimmig, also mit 28 Ja-Stimmen beschlossen.

Die Fassung in der nunmehr geänderten Form wurde noch einmal vorgestellt und zur Einsicht vorgelegt. Dieser Entwurf wurde den Mitgliedern bereits mit der Einladung zur jetzigen Jahreshauptversammlung übersandt.

Aus Gründen der Klarheit soll dieser Entwurf als neue Satzung beschlossen werden.

Es wurde sodann abgestimmt. Die Satzung wurde einstimmig, also mit 28 Ja-Stimmen beschlossen.

Ende: 21.30 Uhr

Tina Kötter  

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